PlayStation 5 - Hersteller Dbrand muss Verkauf individueller Abdeckungsplatten auf Druck von Sony einstellen... vorerst
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Roxas1997,
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Roxas1997
Das Unternehmen Dbrand ist sicherlich dem einen oder anderen ein Begriff. Bekannt ist dieser für seine die Individualisierung seiner technischen Geräte ermöglichenden Produkte; dies fing mit einfachen Skins für Smartphones aller möglichen Hersteller an und wurde inzwischen auch auf andere Produktkategorien ausgeweitet, darunter auch Konsolen. Eines dieser Produkte waren sog. Faceplates für die PS5 - das sind die geschwungenen Platten links und rechts an der Konsole - die es euch ermöglichten, den Look der Konsole zu individualisieren und somit u. a. dem schwarz-weißen Look zu "entkommen".
So sehen die sog. "Darkplates" von Dbrand aus - findet ihr das so schöner?
Dbrand hatte bei Veröffentlichung dieser Platten damals sehr provokantes Marketing betrieben und Sony dazu aufgefordert, sie doch zu verklagen. Diese rhetorische Aufforderung war wohl Ergebnis eines ersten juristischen Einschreitens des japanischen Konsolenherstellers. Sony hatte zuvor bei einem anderen Unternehmen, welcher neufarbige Faceplates für die PS5 angeboten hatte, einen Stopp des Verkaufs erwirkt hatte, ehe dieser angefangen hatte. Dbrand hatte das Design für die Faceplates etwas angepasst und fühlt sich damit bis heute auf der sicheren Seite, ist also der Meinung, dass man keine Markenrechte verletzen würde mit dem Verkauf dieser.
Die angepasste Musterung der "Darkplates" von Dbrand - schon kreativ!
Doch nun hat Sony eine Unterlassungsklage für den Verkauf eingereicht und somit einen Verkaufsstopp des Herstellers erwirkt. Dieser reagierte mit einem recht aggressiv klingenden und empörten Statement auf Reddit, welches ihr euch dort in voller Länge durchlesen könnt. Die Kurzfassung: Sony verwies auf Copyright-Verletzungen, die die Form der Platten, aber auch das oben gezeigte Muster betreffen sollen, da die Rechte der Kombination dieser spezifischen geometrischen Formen bei Sony liegen. Dbrand hält Sony deshalb an, Netflix ebenfalls zu verklagen, da die Serie ebenfalls auf drei der vier Symbole zurückgreife.
Wie die nächsten Schritte des Unternehmens aussehen werden, ist noch nicht klar. Aber es sieht nicht danach aus, als würde man das auf sich sitzen lassen wollen:
Der Hersteller theorisiert in seinem Beitrag übrigens auch, dass die Unterlassungsklage wohl deshalb folge, da Sony selbst eine Black Edition PS5 auf den Markt werfen wolle, nachdem man erst den Dualsense und jetzt auch das eigene Headset in dieser Farbe verfügbar gemacht hat. Dies lohne sich vom Verkauf aufgrund der Größe der Platten viel mehr, da der Transport in Anbetracht des Preises, den man für solche Platten nehmen könne, zu teuer und die Gewinnmarge zu gering seien.
Wer das Design seiner Geräte zu langweilig findet, wird bei Dbrand definitiv fündig.
Was meint ihr dazu - findet ihr, dass Sony im Recht liegt und allen Grund dazu hat, eine Unterlassung des Verkaufes zu fordern? Oder steht ihr auf der Seite Dbrands und meint, solche Komponenten sollten frei verkäuflich sein dürfen und dass durch die Anpassungen des Designs auch keine Copyright-Rechte gebrochen werden?
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